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Unterwegs in Patagonien

Auszug aus dem Führerreglement

Tarifbestimmungen des Schweizer Bergführerverbandes

  1. Der Tarif wird vor Antritt der Tour zwischen dem Gast und dem Bergführer verbindlich vereinbart.

  2. Die Kosten für Verpflegung, Unterkunft und Reise des Bergführers, sowie allfällige Vermittlungsgebühren gehen zu Lasten des Gastes und sind in den Tarifen nicht inbegriffen.

  3. Benötigt der Bergführer vor oder nach der Tour zusätzlichen Zeitaufand, steht ihm eine entsprechende Entschädigung zu.

  4. Für Ruhetage während der Tour, die auf Verlangen des Gastes oder auf Grund der Witterung eingeschaltet werden, steht dem Bergführer der vereinbarte Tagestarif zu.

  5. Tritt der Gast vom Vertrag zurück oder kann die Tour nicht zu Ende geführt werden, aus Gründen, für die der Bergführer nicht verantwortlich ist, hat er Anspruch auf den vereinbarten Tarif für die vereinbarte Vertragsdauer.

  6. Der Richttarif pro Tag liegt zwischen Fr. 400 und Fr. 800 und ist von der Schwierigkeit und Länge der Tour, den aktuellen Verhältnissen, der Anzahl der Teilnehmer sowie dem Termin (Hoch-/Zwischensaison) abhängig.

  7. Richtpreise der Gipfeltarife sind vom schweizer Bergführerverband festgelegt. Für Touren, die nicht in dieser Liste angeführt sind, ist der Ansatz gleichartiger Touren massgebend. Der Hüttenanstieg, welcher einer Tour vorangeht, ist im Allgemeinen im Gipfeltarif nicht inbegriffen.
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Andreas Fuhrer, CH-3700 Spiezwiler, Tel 079 667 16 90, email andreas@bergvital.ch